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Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes
Zur Anmeldung der Beantragung der
Geburtennummer bzw. Ihres Wohnsitzes reisen Sie jeweils Sonntags oder Dienstags
bis gegen 16 Uhr.Jeweils Sonntags oder Dienstags werden dann alle notwendigen
Unterlagen für Ihren Wohnsitz ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann alle
notwendigen Behördengänge , wie Ausländerpolizei, Passbilder und Notar
durchgeführt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen.
Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein
Sobald wir die Mitteilung erhalten, das Ihre
Bürgerkarte sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt ist, setzen wir uns mit Ihnen zwecks der Absprache Ihres Prüfungstermies in Verbindung.
Dies erfolgt in der Regel nach ca. 2 Moanten. Am 1. Tag wird dann gemeinsam mit uns Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abgeholt.
Am Tag der Prüfung werden Sie zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort
die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der
Aufsicht eines Prüfungskommisars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt.
Danach werden wir gemeinsam zum Magistrat gehen und eine Vollmacht beglaubigen lassen,damit wir Ihren Führerschein nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tagen beantragen und abholen können.
Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.
Holen Sie sich gegebenenfalls verbindliche
Auskünfte bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ein! Bitte hierzu einfach auf
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