Anerkennung von Fahrerlaubnissen nach dem 19.01.2009
Entgegen einschlägiger Äußerungen, unter anderem vom ADAC sind
Fahrerlaubnisse, die nach dem 19.01.2009 erworben worden sind, gültig. Diese
Auffassung vertritt der in Führerscheinkreisen bekannte Jurist Dr. Werner
Säftel.In einem Gutachtenzur Frage der Rechtssicherheit
einer nach dem 19.01.2009 erworbenen Fahrerlaubnis kommt Dr. Säftel zu dem
Schluss, dass die Nicht-Anerkennung europarechtswidrig ist.Die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes
folgt Artikel 13 Abs. 2 der 3. EU-Führerscheinrichtlinie, in dem es wörtlich
heißt:„Eine vor dem 19.01.2013 erteilte Fahrerlaubnis darf aufgrund
der Bestimmungen dieser Richtline weder entzogen noch in irgendeiner Weise
eingeschränkt werden.“Unter diesen Umständen ist nicht zu erkennen, warum die nach dem
19.01.2009 erworbenen Fahrerlabnisse aus anderen EU-Mitgliedstaatenauf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland keine Anerkennung mehr
erlangen sollten.