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Bei uns wird bei der ersten Anreise neben dem Wohnsitz direkt die
Geburtsnummer beantragt. Warum - fragen Sie sich? Die Geburtsnummer ist seit
Anfang diesen Jahres Pflicht für den Erwerb des EU Führerscheines. Dieses haben
wir auf eine Anfrage beim Ministerium schriftlich erhalten.
Aus diesem Grund empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu
beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die
Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab
01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die
Geburtennummer verlangt wird. Sollte der Wohnsitz direkt beantragt werden, hat
man auf den zeitlichen Faktor, wann die Geburtennummer ausgestellt ist,
keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch durchaus
länger wie 185 Tage!

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