EU Führerschein - Geburtsnummer

Notwendigkeit der Geburtsnummer für den erwerb des EU Führerscheines

Worauf Sie achten sollten - Beantragung der Geburtsnummer


Bei uns wird bei der ersten Anreise neben dem Wohnsitz direkt die Geburtsnummer beantragt. Warum - fragen Sie sich? Die Geburtsnummer ist seit Anfang diesen Jahres Pflicht für den Erwerb des EU Führerscheines. Dieses haben wir auf eine Anfrage beim Ministerium schriftlich erhalten.

Aus diesem Grund empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab 01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die Geburtennummer verlangt wird. Sollte der Wohnsitz direkt beantragt werden, hat man auf den zeitlichen Faktor, wann die Geburtennummer ausgestellt ist, keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch durchaus länger wie 185 Tage!

 

www.eu-fuehrerschein2009.de