Neuer EU-Führerschein
beschlossen
Deutschland gibt Widerstand auf -
lange Übergangsfristen
Die Verkehrsminister der
25 EU-Staaten haben die Einführung eines einheitlichen Führerscheins
beschlossen. Die Entscheidung in Brüssel wurde möglich, nachdem
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee den bisherigen Widerstand Deutschlands
aufgab.
Die Einigung im Brüsseler
Ministerrat erfolgte ohne Gegenstimme, stellte der Vorsitzende und
österreichische Ressortchef Hubert Gorbach fest. Nur Großbritannien enthielt
sich der Stimme. Spätestens im Jahr 2031 müssen Autofahrer in der Europäischen
Union ihre vorhandenen Führerscheine gegen das neue Modell im Scheckkartenformat
umgetauscht haben.
Kampf gegen
Führerscheintourismus
Verkehrsminister Tiefensee
verspricht sich von der einheitlichen Fahrerlaubnis das Aus für den so genannten
Führerschein-Tourismus. Mit der Regelung, die in Brüssel angenommen wurde, könne
das "unselige Thema" beendet werden, sagte Tiefensee am Rande des Treffens. Die
neuen Vorschriften brächten Standards für die Fahrlehrer-Ausbildung und
erleichterten der Polizei Schritt für Schritt die Kontrollen, da derzeit in der
EU noch 110 verschiedene Führerschein-Formulare im Umlauf seien.
Den mit den EU-Vorschriften
kommenden Zwangsumtausch alter Führerscheine nannte Tiefensee angesichts der
dabei geltenden langen Übergangsfristen als akzeptabel. So seien alte
Führerscheine noch 26 Jahre gültig und müssten erst dann gegen das neue Modell
ausgetauscht werden. Dessen Gültigkeit werde aufgrund der deutschen Forderungen
15 Jahre und damit fünf Jahre länger als zunächst geplant betragen. Das erspare
Bürokratie und Kosten.
Alte Führerscheine bis 2032
gültig
Die neue Richtlinie soll
innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und räumt dann den Mitgliedstaaten
weitere vier Jahre Frist zur Umsetzung in nationales Recht ein. Ab diesem
Zeitpunkt bleiben alte Führerschein für weitere 20 Jahre in Kraft.
Zu den EU-Vorschriften gehört, dass
beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt
Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben
können. Bislang können die deutschen Behörden solche Führerscheine, die derzeit
vor allem in Tschechien und Polen ausgegeben werden, nicht einziehen. Das
Bundesverkehrsministerium schätzt die Zahl der Fahrer mit solchen Führerscheinen
derzeit auf knapp 3000.
Auf dieser Seite finden
Die einen sehr informativen Fernsehbericht des WDR-Fernsehen, welcher durch die
Aussage des Herrn Rà Dr. Säftel, welcher vorm EuGH bereits die Rechtsgültigkeit
des EU Führerscheines ohne MPU erstritten hat, die Rechtmäßigkeit eines in
Tschechien bzw. eines EU-Landes erworbenen EU Führerschein bestätigt.
Auch wir von
Tarabas68Media empfehlen unseren Kunden, nicht auf Billigangebote reinzufallen,
sondern sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu
lassen.
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