EU Führerschein - Presseberichte

EU Führerschein - Presseberichte

Neuer EU-Führerschein beschlossen

Deutschland gibt Widerstand auf - lange Übergangsfristen

Die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten haben die Einführung eines einheitlichen Führerscheins beschlossen. Die Entscheidung in Brüssel wurde möglich, nachdem Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee den bisherigen Widerstand Deutschlands aufgab.

Die Einigung im Brüsseler Ministerrat erfolgte ohne Gegenstimme, stellte der Vorsitzende und österreichische Ressortchef Hubert Gorbach fest. Nur Großbritannien enthielt sich der Stimme. Spätestens im Jahr 2031 müssen Autofahrer in der Europäischen Union ihre vorhandenen Führerscheine gegen das neue Modell im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Kampf gegen Führerscheintourismus

Verkehrsminister Tiefensee verspricht sich von der einheitlichen Fahrerlaubnis das Aus für den so genannten Führerschein-Tourismus. Mit der Regelung, die in Brüssel angenommen wurde, könne das "unselige Thema" beendet werden, sagte Tiefensee am Rande des Treffens. Die neuen Vorschriften brächten Standards für die Fahrlehrer-Ausbildung und erleichterten der Polizei Schritt für Schritt die Kontrollen, da derzeit in der EU noch 110 verschiedene Führerschein-Formulare im Umlauf seien.

Den mit den EU-Vorschriften kommenden Zwangsumtausch alter Führerscheine nannte Tiefensee angesichts der dabei geltenden langen Übergangsfristen als akzeptabel. So seien alte Führerscheine noch 26 Jahre gültig und müssten erst dann gegen das neue Modell ausgetauscht werden. Dessen Gültigkeit werde aufgrund der deutschen Forderungen 15 Jahre und damit fünf Jahre länger als zunächst geplant betragen. Das erspare Bürokratie und Kosten.

Alte Führerscheine bis 2032 gültig

Die neue Richtlinie soll innerhalb von zwei Jahren in Kraft treten und räumt dann den Mitgliedstaaten weitere vier Jahre Frist zur Umsetzung in nationales Recht ein. Ab diesem Zeitpunkt bleiben alte Führerschein für weitere 20 Jahre in Kraft.

Zu den EU-Vorschriften gehört, dass beim Einzug eines Führerscheins wie beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt Bürger nicht einfach in einem anderen EU-Land den Führerschein neu erwerben können. Bislang können die deutschen Behörden solche Führerscheine, die derzeit vor allem in Tschechien und Polen ausgegeben werden, nicht einziehen. Das Bundesverkehrsministerium schätzt die Zahl der Fahrer mit solchen Führerscheinen derzeit auf knapp 3000.

 

Auf dieser Seite finden Die einen sehr informativen Fernsehbericht des WDR-Fernsehen, welcher durch die Aussage des Herrn Rà Dr. Säftel, welcher vorm EuGH bereits die Rechtsgültigkeit des EU Führerscheines ohne MPU erstritten hat, die Rechtmäßigkeit eines in Tschechien bzw. eines EU-Landes erworbenen EU Führerschein bestätigt.

Auch wir von Tarabas68Media empfehlen unseren Kunden, nicht auf Billigangebote reinzufallen, sondern sich im Vorfeld von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

 

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