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EU Führerschein - Umschreibung
Führerscheinumschreibung
Sollten Sie Ihren
CZ-Führerschein vor dem 30.06.2006 ohne eine Meldeadresse in der Tschechischen
Republik erworben haben! So droht Ihnen eine Nutzungsuntersagung für die
Bundesrepublik Deutschland, falls Sie eine deutsche Adresse in Ihrem
Führerschein eingetragen haben.Gemäss dem Urteil des EUGH vom 26.06.2008 muss
unter Punkt 8 in Ihrem Führerschein ein tschechischer Wohnsitz eingetragen sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, droht ein Fahrverbot.Sie sollten sich deshalb
schnellstens um eine Umschreibung bemühen.
Folgende Unterlagen
sind notwendig: 1. Personalausweiss oder Reisepass mit
Meldebescheinigung mindestens 6 Monate gültigkeit 2.
Krankenversicherungskarte EU-Format 3. Geburtsurkunde
Zur Umschreibung
ist 1 Anreise notwendig.Die Anreise kann an jedem Sonntag oder
Dienstagnachmittag erfolgen. Der Wohnsitz wird für 1 Jahr ausgestellt. Die
Bürgerkarte ist so Lange Gültig wie Ihr Personalausweis oder Reisepass gültig
ist.
Sobald die Bürgerkarte und die Geburtsnummer für Sie von den
Behörden ausgestellt worden sind, reisen Sie ein 2. mal an. Dort wird dann bei
der Ausländerbehörde Ihre Bürgerkarte gemeinsam mit Ihnen abgeholt. Anschließend
wird der Antrag auf Umschreibung des EU Führerscheines beim zuständigen
Magistrat gestellt. Den umgeschriebenen Führerschein erhalten Sie anschließend
per Post oder durch persönliche Abholung mit uns gemeinsam.
Die Kosten
belaufen sich bei dieser Umschreibung inclusive aller notwendigen Dokumente wie
Bürgerkarte, Geburtsnummer, Wohnsitz für 1 Jahr,Notarskosten und Umschreibung:
1.450,00 EURO
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eu-fuehrerschein2009.de
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