EU Führerschein - Umschreibung

EU Führerschein - Umschreibung

Führerscheinumschreibung

Sollten Sie Ihren CZ-Führerschein vor dem 30.06.2006 ohne eine Meldeadresse in der Tschechischen Republik erworben haben! So droht Ihnen eine Nutzungsuntersagung für die Bundesrepublik Deutschland, falls Sie eine deutsche Adresse in Ihrem Führerschein eingetragen haben.Gemäss dem Urteil des EUGH vom 26.06.2008 muss unter Punkt 8 in Ihrem Führerschein ein tschechischer Wohnsitz eingetragen sein. Sollte dies nicht der Fall sein, droht ein Fahrverbot.Sie sollten sich deshalb schnellstens um eine Umschreibung bemühen.

Folgende Unterlagen sind notwendig:
1. Personalausweiss oder Reisepass mit Meldebescheinigung mindestens 6 Monate gültigkeit
2. Krankenversicherungskarte EU-Format
3. Geburtsurkunde

Zur Umschreibung ist 1 Anreise notwendig.Die Anreise kann an jedem Sonntag oder Dienstagnachmittag erfolgen.
Der Wohnsitz wird für 1 Jahr ausgestellt. Die Bürgerkarte ist so Lange Gültig wie Ihr Personalausweis oder Reisepass gültig ist.

Sobald die Bürgerkarte und die Geburtsnummer für Sie von den Behörden ausgestellt worden sind, reisen Sie ein 2. mal an. Dort wird dann bei der Ausländerbehörde Ihre Bürgerkarte gemeinsam mit Ihnen abgeholt. Anschließend wird der Antrag auf Umschreibung des EU Führerscheines beim zuständigen Magistrat gestellt. Den umgeschriebenen Führerschein erhalten Sie anschließend per Post oder durch persönliche Abholung mit uns gemeinsam.

Die Kosten belaufen sich bei dieser Umschreibung inclusive aller notwendigen Dokumente wie Bürgerkarte, Geburtsnummer, Wohnsitz für 1 Jahr,Notarskosten und Umschreibung: 1.450,00 EURO





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