Ungültigkeitserklärungen seitens ungarischer
Behörden
Vermehrt treten in letzter Zeit Fälle auf, bei denen
ungarische Behörden anstreben, EU-Fahrerlaubnisse, die in Ungarn erworben worden
sind, für ungültig zu erklären und einzuziehen.
Dies gilt insbesondere für
Fahrerlaubnisse, die sogenannte „Führerscheintouristen“ in Ungarn erworben
haben.
Hintergrund ist oftmals eine zufällige Verkehrskontrolle, bei der
deutsche Staatsbürger ihre ungarische Fahrerlaubnis vorweisen.
Je nach
Bundesland wird dadurch bedingt ein „Kontrollverfahren“ seitens der deutschen
Behörden eingeleitet, die im Rahmen der „Amtshilfe“ eine Anfrage an die
ungarischen Behörden richten und darin mitteilen, dass die betroffene Person
bereits in Deutschland eine Fahrerlaubnis besessen hat, diese jedoch wegen eines
Rechtsverstoßes entzogen wurde.
Und genau hier beginnt das Problem: Aktuelle
Informationen haben ergeben, dass jeder „Führerscheintourist“ in Ungarn ein
Dokument unterzeichnet hat, in dem er unterschreibt, dass er noch keine
Fahrerlaubnis besessen hat.
Diesen Widerspruch interpretieren die ungarischen
Behörden als Irreführung und somit als Argument dafür, dass die ungarische
Fahrerlaubnis missbräuchlich unter Irreführung der Behörden erworben worden sei.
Somit sei der Erwerb rechtsmissbräuchlich erfolgt und somit ungültig.
Zwar
zweifeln deutsche Gerichte die Rechtmäßigkeit dieser Anfragen in Ungarn an, doch
wer hat die Ausdauer und die finanziellen Mittel, ein Rechtsverfahren eventuell
bis zum Europäischen Gerichtshof zu verfolgen – und zudem: kein Mensch kann
garantieren, dass die ungarischen Behörden nach einem erfolgreichen Urteil ihre
Annullierung der Fahrerlaubnis aufheben.
Denn wenn das Formular in Ungarn
unterschrieben worden ist, handelt es sich faktisch um eine Irreführung der
ungarischen Behörden – und somit um eine Fahrerlaubnis, die auf zumindest sehr
wackeligen Füßen stehen kann.